Brandschutzbeauftragter
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäudeb jahrzentelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!"
Diese Aussage traf am 11.12-1987 das Oberverwaltungsgericht Münster (AZ: 10A363/86).
Meine Aufgabe ist es, Ihne bei allen Angelegenheiten, welche den Brandschutz betreffen, weiter zu helfen.
Von Wartungen über Schulungen, von Produktvertrieb bis reine Informationen können Sie bei mir alles erhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich ohne Scheu jederzeit bei mir.
Ihre Sicherheit liegt in Ihren Händen und ich werde Sie dabei unterstützen.