Brandschutz, Kernbohrung
 

Überprüfung von Wandhydranten und Steigleitungen

 
In den DIN - Normen 14461 und 14462 wird dei Überprüfung von Hydranten und Steigleitungen reglementiert. Diese von den Baubehörden vorgeschriebene Prüfung sieht in folgenden Prüflisten vor:
 
 

Prüffristen:

-Steigleitung "nass" - nach spätestens einem Jahr

-Steigleitung "nass / trocken" - nach spätestens einem Jahr

-Steigleitung "trocken" - nach spätestens zwei Jahren

 

 

Steigleitungen

Steigleitungen - trocken - sind in erster Linie für den Löschangriff durch die Feuerwehr gedacht
 
 

Wandhydranten

Wandhydranten sind für den "Löschangriff" durch anwesende Personen gedacht und stellen Wasserversorgung der Feuerwehr sicher.
 
Wir kommen auch gerne bei Ihnen vorbei um uns eine Überblick bezüglich Ihrer Wandhydranten und Steigleitungen zu verschaffen.
Unser für Sie kostenfreies und unverbindliches Angebot erhalten Sie dann in wenigen Tagen.
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontakt:
 

Postanschrift:
Schmitt GmbH & Co.KG - Brandschutz & Betonbearbeitung
96260 Weismain, Arnstein 19
Telefon: 09575 - 7124
Telefax: 09575 - 921298
Mobil-Telefon: 0151 - 461 380 93

 

 

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