Aussonderung von alten Feuerlöschern aus Sicherheitsgründen
-gemäß den einschlägigen Empfehlungen der Hersteller
-entsprechend der DIN 14406 Teil 4 bzw. EN 3
-entsprechend der europäischen Druckgeräterichtlinie (DGRL 97/23/EG)
-der Herstellerhaftung §823 Abs. 1 BGB

-§3 Podukthaftungsgesetz (Instruktionspflicht)
1. Aussonderung aus Altersgründen
Pulver-, Schaum-, Wasser
Dauerdrucklöscher 20 Jahre
Pulver-, Schaum-, Wasser
Aufladelöscher 25 Jahre
CO2-Feuerlöscher 25 Jahre
2. Grundsätzlich gilt aber
Die regelmäßige Instandhaltung - längstens alle 24 Monate - ist unverzichtbar für den sicheren Einsatz und Betrieb des Feuerlöschers!
3.
Die bestehende Rechtslage verpflichtet den Hersteller auf die Gefahren einer Verwendung über die empfohlene Lebensdauer hinaus hinzuweisen und den Austausch der Feuerlöscher ab diesen Zeitpunkt zu empfehlen.
4.
Erteilt der Sachkundige / die befähigte Person entgegen der Herstelleranweisung bei einem überalterten Feuerlöscher die Prüfplakette trotzdem, geht er / sie ein hohes persönliches Risiko ein: neben der zivilrechtlichen Haftung kommt es zusätzlich auch zu einer strafrechtlichen Haftung, wenn der überaltete Feuerlöscher beim Betreiber versagt und es dadurch Sach- oder Personenschäden kommt.
Fazit:
Der Einsatz überalterter Feuerlöscher birgt für den Betreiber bw. Unternehmer erhebliche haftungsrechtliche Risiken.
Aus den oben genannten Gründen werden wir, die Firma Brandschutz Schmitt, die Aussonderung alter Feuerlöscher zu ihrer und unserere Sicherheit konsequent umsetzen.
Quellenangabe:
Diese Kundeninformationen wurden aus den Rundschreiben verschiedener Feuerlöscherhersteller entnommen, und von uns zu diesem Informationsblatt zsammengestellt. die dortgenannten Informationen gelten für alle Hersteller bzw. für alle auf den Markt befindlichen Feuerlöschertypen. Wenn Sie mehr Informationen benötigen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.