Informationen zum Brandschutzbeauftragten
Grundlagen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten:
Gemäß Industriebaurichtlinie ist ein Brandschutzbeauftragter ab 5000m2 zusammenhängender Fläche erforderlich. Dies kann auch bereits schon darunter gefordert werden.
Oftmals sind es Auflagen des Sachversicherers oder von Brandschutzbehörden.
In der Regel wird ein Brandschutzbeauftragter immer dann gefordert wenn der Ersteller eines Brandschutzkonzeptes dazu rät.
Ebenso ist in verschiedenen Sonderbauten in der Regel ein Brandschutzbeauftragter erforderlich.
Bei Verkaufsstätten und Krankenhäusern gibt es die Forderung nach der für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Person.
In Betrieben der Industrie, des Handwerkes und der Lagerung sollte in abhängigkeit von Brandrisiko und der Anzahl der durchschnittlichen im Betrieb anwesenden Personen zugrunde gelegt werden.
Die Hauptaufgaben des Brandschutzbeauftragten nach BGI 547 und vfdb Richtlinien sind:
Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen:
-Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
-Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
-Kontakt zur zuständigen Feuerwehr
-Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen
-Beratung in Fragen des baulichen Brandschutzes
Beratung bei:
-Festlegung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie
>Brandschutzordnung
>Alarmpläne
>Feuerwehreinsatzpläne
-Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne
Beobachten und Beaufsichtigen:
-ausreichende Zahl von Rettungs - und Angriffswegen?
-freie Zugänge zu den Rettungs - und Angriffswegen?
-Abfälle in Abfallcontainern getrennt gelagert?
-Feuerstätten nicht in der Nähe von gelagerten brennbaren Gasen oder leicht brennbaren Flüsigkeiten?
Untersuchungen:
-Sind Brandschutztüren ständig geschlossen oder sind sie mit einer entsprechenden zugelassenen Stellanlage versehen?
-Sind Standorte der Druckknopfmelder mit Hinweisschildern gekennzeichnet?
-Sind Feuerlösch - und Brandmeldeanlagen regelmäßig gewartet und überprüft?
Ermitteln:
-Werden Gefahrstofflager betrieben und sind EX-Bereiche vorhanden?
-Werden zwischen den Gebäuden brennbare Stoffe abgestellt oder gelagert?
-Sind an Brandwänden Schäden (z.B. Risse, Witterungsschäden, abgeplatzter Wandputz, offene Fugen) festzustellen?
-Sind durch Brandwände geführte Kabel und Rohre vorschriftsmäßig abgeschottet?
-Befinden sich in den Lüftungsleitungen Ablagerungen brennbarer Stoffe?
-Sind die Revisionsöffnungen für Brandschutzklappen und Lüftungsleitungen gut erreichbar?
Dies sind nur einige Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.
Wenn Sie Fragen haben setzen Sie sich mit uns in Verbindung.