Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzusanlagen gemäß DIN 18232
RWA - Anlagen können Ihr Leben retten und stellen im Brandfall folgendes sicher:
-Schutz der Einsatzkräfte beim Löschangriff
-Schutz der Gebäude und deren Inhalt durch Ableitung von Rauch und Wärme
-Aufrecherhaltung von Flucht und Rettungswegen
-Reduzierung von Folgeschäden durch Rauch und Wärme
Es gibt folgende RWA - Systeme:
-Elektrische RWA - Syteme (meistens in Treppenhäusern anzutreffen)
-Pneumatische RWA - Sytsteme (meistens in Industriegebäuden anzutreffen)
Wer muss RWA - Anlagen prüfen lassen?
Wenn Sie Betreiber eines Gewerbebetriebes sind der über RWA - Anlagen verfügt, sind
Sie gemäß § 53 (Verordnung über Arbeitsstätten) zur jährlichen Wartung der Feuerlöscheinrichtung verpflichtet.
Sollte diese Verordnung vom Betreiber von RWA - Anlagen nicht beachtet werden macht er sich strafbar und im Schadensfall gegenüber dem Versicherer schadenersatzpflichtig.
Hinweis:
Sollten Sie RWA - Anlagen besitzen obwohl diese vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, gilt auch hier die Prüfpflicht.
Prüfungsintervall:
Die Prüfung und Wartung muss jährlich gemäß den aktuell geltenden DIN - und VDS Vorschriften durchgeführt werden.
Wir kommen auch gerne bei Ihnen vorbei um uns einen Überblick bezüglich der RWA - Anlagen zu verschaffen. Unser für Sie kostenfreies und unverbindliches Angebot erhalten Sie dann in wenigen Tagen.