Brandschutz, Kernbohrung
 

Überprüfung von Rauch- und Wärmeabzusanlagen gemäß DIN 18232

 

 

RWA - Anlagen können Ihr Leben retten und stellen im Brandfall folgendes sicher:

-Schutz der Einsatzkräfte beim Löschangriff
-Schutz der Gebäude und deren Inhalt durch Ableitung von Rauch und Wärme
-Aufrecherhaltung von Flucht und Rettungswegen
-Reduzierung von Folgeschäden durch Rauch und Wärme
 
 

Es gibt folgende RWA - Systeme:

-Elektrische RWA - Syteme (meistens in Treppenhäusern anzutreffen)
-Pneumatische RWA - Sytsteme (meistens in Industriegebäuden anzutreffen)
 
 

Wer muss RWA - Anlagen prüfen lassen?

Wenn Sie Betreiber eines Gewerbebetriebes sind der über RWA - Anlagen verfügt, sind
Sie gemäß § 53 (Verordnung über Arbeitsstätten) zur jährlichen Wartung der Feuerlöscheinrichtung verpflichtet.
Sollte diese Verordnung vom Betreiber von RWA - Anlagen nicht beachtet werden macht er sich strafbar und im Schadensfall gegenüber dem Versicherer schadenersatzpflichtig.
 
 

Hinweis:

Sollten Sie RWA - Anlagen besitzen obwohl diese vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben sind, gilt auch hier die Prüfpflicht.
 
 

Prüfungsintervall:

Die Prüfung und Wartung muss jährlich gemäß den aktuell geltenden DIN - und VDS Vorschriften durchgeführt werden.
Wir kommen auch gerne bei Ihnen vorbei um uns einen Überblick bezüglich der RWA - Anlagen zu verschaffen. Unser für Sie kostenfreies und unverbindliches Angebot erhalten Sie dann in wenigen Tagen.
 
 
 
 
 
 
 
Kontakt:
 

Postanschrift:
Schmitt GmbH & Co.KG - Brandschutz & Betonbearbeitung
96260 Weismain, Arnstein 19
Telefon: 09575 - 7124
Telefax: 09575 - 921298
Mobil-Telefon: 0151 - 461 380 93

 

 

 Besuchen Sie auf Facebook

 

 

 

 
2020 Copyright © Schmitt GmbH & Co.KG. Coding by Webdesign Schäfer
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.